NRW plant Anpassungen am Online-Casino-Gesetz für mehr Flexibilität
Avery Schmitz · Jul 24, 2026

NRW plant Anpassungen am Online-Casino-Gesetz für mehr Flexibilität

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf zur Änderung des Online-Casino-Glücksspielgesetzes (OCG NRW) vorgelegt; dieser Entwurf setzt das Lizenzmodell für Online-Casino-Spiele aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 um und schafft zugleich neue Regelungen für Dienstleister sowie Live-Übertragungen. Der Gesetzentwurf passierte seine erste Lesung im Mai 2026 und erhielt am 10. Juli 2026 eine Empfehlung aus dem zuständigen Ausschuss; damit rückt Nordrhein-Westfalen näher an die Ausschreibung von bis zu fünf Konzessionen für Online-Casinos heran. Experten beobachten, dass die vorgesehenen Bestimmungen Lizenznehmern erlauben sollen, Räumlichkeiten gemeinsam zu nutzen und Live-Spiele mit Dealern zu übertragen, während die Aufsicht erhalten bleibt.
Hintergrund des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 schuf bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für Online-Glücksspiele, darunter auch Casino-Spiele; Nordrhein-Westfalen setzt diese Vorgaben nun mit dem OCG NRW um und passt das Landesrecht an aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten an. Forscher und Beobachter der Glücksspielbranche weisen darauf hin, dass das Gesetz Dienstleister ausdrücklich in das Lizenzsystem einbezieht und so eine klarere Zuordnung von Verantwortlichkeiten ermöglicht. Die Regelungen für Live-Übertragungen von Dealer-Spielen sollen es Betreibern erlauben, authentische Spielerlebnisse anzubieten, ohne die strengen Vorgaben des Staatsvertrags zu unterlaufen.
Zeitlicher Ablauf und aktuelle Entwicklungen im Juli 2026
Im Mai 2026 erfolgte die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag, danach wurde der Entwurf in den zuständigen Ausschuss verwiesen; am 10. Juli 2026 legte dieser Ausschuss seine Empfehlung vor und ebnete damit den Weg für weitere parlamentarische Schritte. Beobachter der Landtagssitzungen berichten, dass die Abgeordneten die Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung betonten, um Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähig zu halten. Der Entwurf trägt die Bezeichnung MMD18-18505 und liegt als offizielles Dokument des Landtags vor; der Entwurf des Gesetzes enthält detaillierte Erläuterungen zu den geplanten Änderungen.
Neue Bestimmungen für Lizenzierung und Betrieb

Der Gesetzentwurf führt explizit Regelungen für die Lizenzierung von Dienstleistern ein, die technische oder organisatorische Aufgaben übernehmen; zugleich erlaubt er die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten durch mehrere Lizenznehmer, um wirtschaftliche Effizienz zu steigern. Live-Übertragungen von Spielen mit realen Dealern werden unter klar definierten Sicherheits- und Aufsichtsstandards ermöglicht, was den Anbietern zusätzliche Flexibilität verschafft. Diejenigen, die sich mit der Umsetzung des Staatsvertrags befassen, stellen fest, dass diese Anpassungen die regulatorische Kontrolle nicht lockern, sondern lediglich an praktische Erfordernisse anpassen.
Ausblick auf das Konzessionsverfahren
Nach Verabschiedung des Gesetzes kann Nordrhein-Westfalen ein Vergabeverfahren für bis zu fünf Online-Casino-Konzessionen starten; private Betreiber erhalten dadurch die Möglichkeit, sich um diese Lizenzen zu bewerben und ihre Angebote auf dem Markt zu positionieren. Statistiken aus vergleichbaren Verfahren in anderen Bundesländern zeigen, dass solche Ausschreibungen in der Regel mehrere Monate in Anspruch nehmen und umfangreiche Prüfungen der Bewerber umfassen. Die Landesregierung behält sich vor, die genauen Vergabekriterien nach Inkrafttreten des Gesetzes festzulegen, wobei die Vorgaben des Staatsvertrags weiterhin bindend bleiben.
Fazit
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Grundlagen für ein geordnetes Lizenzsystem in Nordrhein-Westfalen und bereitet zugleich den Boden für die bevorstehende Konzessionsvergabe; damit positioniert sich das Land innerhalb des bundesweiten Rahmens des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Die geplanten Regelungen zu Dienstleistern, Live-Übertragungen und geteilten Räumlichkeiten spiegeln die wirtschaftlichen Realitäten wider, ohne die Aufsichtsinstrumente zu schwächen. Weitere parlamentarische Beratungen werden zeigen, in welcher Form der Entwurf letztlich verabschiedet wird und wann das Vergabeverfahren tatsächlich beginnen kann.